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Sofortmaßnahmen bei einem
Fischsterben und / oder Gewässerverunreinigung
1. Benachrichtigung des Polizeireviers
Offenburg (Abteilung Umweltschutz und Gewerbeüberwachung ist für den
gesamten
Ortenaukreis
zuständig) 0781-212700, Herr Vollmer oder 0781-212713, mobil 0162-2914124,
Herr Maier
Bei Nichterreichen
110 oder die örtliche Polizeidienststelle anrufen!
2. Entnahme von 3 Wasserproben (saubere Flaschen 0,7 Liter oder 1 Liter
verwenden) 1. Probe an der Einleitungsstelle
2. Probe 50 m
unterhalb der Einleitungsstelle im belasteten Gewässer und die 3. Probe 50 m
oberhalb der Einleitungsstelle
im unbelasteten
Gewässer Die Flaschen beschriften mit Datum, Uhrzeit und genauer Örtlichkeit
der Entnahme
3. Entnahme von frisch verendeten Fischen zur anschließenden Untersuchung
4. Bei Fischsterben Benachrichtigung des Staatlichen Fischereiaufsehers,
Herr Kühnemund 0781-9331663,
mobil 0160-96964025
5. Anfertigen von Lichtbildern
6. Feststellung der Schadensstrecke (bis zu welcher Stelle sind Schädigungen
zu erkennen)
7. Bei Eintreffen der Polizei Angaben machen zu den eigenen Feststellungen,
Wasserproben und Fische übergeben
8. Benachrichtigung der Verantwortlichen im Verein (Vorstand, Gewässerwart)
und falls erforderlich, weitere Fischpächter
9. Benachrichtigung IG Rench Sprecher Klaus Jülg 07843-849563, mobil
0171-2016505
10. Verendete Fische einsammeln, zählen, wiegen und entsorgen.
Je nach Situation im Einzelfall kann es zweckmäßig sein, die Maßnahmen in
anderer Reihenfolge durchzuführen!
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